- Voraussetzung
- Denkmäler, die an den einfachen Soldaten erinnern, wurden erst mit der französischen Revolution und den anschließenden Koalitionskriegen, errrichtet. Damals wurde die Wehrpflicht eingeführt.
- Befreiungskriege
- 05.05.1813 - König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erläßt die „Verordnung über die Stiftung eines bleibenden Denkmals für die, so im Kampfe für Unabhängigkeit und Vaterland blieben.“
- „§ 1: Jeder Krieger, der den Tod für das Vaterland in Ausübung einer Heldenthat findet, die ihm nach dem einstimmigen Zeugnis seiner Vorgesetzten und Kameraden den Orden des eisernen Kreuzes erworben haben würde, soll durch ein auf Kosten des Staats in der Regimentskirche zu errichtendes Denkmal auch nach seinem Tode geehrt werden. […]
- § 3: Außerdem soll für alle, die auf dem Bette der Ehre starben, in jeder Kirche eine Tafel auf Kosten der Gemeinden errichtet werden, mit der Aufschrift: Aus diesem Kirchspiele starben für König und Vaterland: Unter dieser Aufschrift werden die Namen aller zu dem Kirchspiel gehörig gewesenen Gefallenen eingeschrieben. Oben an die, welche das eiserne Kreuz erhalten, oder desselben würdig gewesen wären.“
- Deutsch-Französischer Krieg
- Verlagerung der Denkmäler aus der Kirche in den öffentlichen Raum
- 1890 - Übertragung der Befugnis zur Aufstellung von Denkmäler an die Gemeinden
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